Die Gesundheit und Sicherheit unserer Teilnehmer ist uns ein besonderes Anliegen.
Wir möchten Dir daher bezüglich der Teilnahme an unseren Touren folgende Hinweise
erteilen. Es handelt sich um „Reisen mit besonderen Risiken“ bei denen wir unserer Hinweis-
und Aufklärungspflicht als Reiseveranstalter nachkommen möchten. Wir bitten um deren
sorgfältige Kenntnisnahme und Beachtung:
1. Bei sämtlichen Reisen mit besonderen Risiken ist zu beachten, dass grundsätzlich ein erhöhtes
Erkrankungs-, Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (z.B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag,
Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Infektionen usw.)
2. Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Planung und Betreuung nicht
vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Dieses Restrisiko bleibt für Dich als
Teilnehmer immer bestehen.
3. Weiter ist zu beachten, dass bei Reisen mit besonderen Risiken, vor allem in abgelegenen Regionen,
auf Grund technischer und logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs-
und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, sodass auch kleinere
Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben könnten.
4. Vom Teilnehmer wird daher Folgendes erwartet bzw. empfehlen wir ihm:
a) Der Teilnehmer ist angehalten, die Reise- und Leistungsbeschreibung im Prospekt bzw., der
Reiseausschreibung und alle Hinweise zu den Anforderungen und Risiken der Reise sorgfältig zu lesen.
Entsprechendes gilt für Hinweise, die nach der Buchung, mit den Reiseunterlagen oder vor Tourenbeginn
gegeben werden.
b) Der Teilnehmer soll sorgfältig, am Besten in Form fachärztlicher Beratung, vor Buchung und Reiseantritt
seinen Gesundheitszustand und seine körperliche und gesundheitliche Eignung überprüfen.
c) Unabhängig von im Reisepreis enthaltenen Versicherungen, soll der Teilnehmer seinen Versicherungsschutz
bezüglich Krankenversicherung, Versicherung für Bergungskosten und/oder Rücktransport sowie für Unfall
und Reiseabbruch prüfen und sich hierzu auch im Hinblick auf Risikoausschlüsse bereits bestehender
Versicherungen beraten lassen und alle gegebenen Versicherungsmöglichkeiten nutzen.
d) Anforderungen an die Reiseausrüstung sollten strikt beachtet, in Zweifelsfällen ergänzender Rat
durch den Veranstalter oder fachlich geeignete Stellen eingeholt werden.
e) Die Tourenvorbereitung soll sowohl hinsichtlich körperlicher Fitness, Gesundheitsvorsorge
(Medikamente, Impfungen) rechtzeitig und sorgfältig durchgeführt werden. Sie soll das Studium
geeigneter Fachliteratur zur Reiseart und zum Reiseziel beinhalten.
f) Während der Reise wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung
und Umsichtigkeit, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt.
g) Der Teilnehmer muss seine Stellung während der Reise als die eines selbstständigen Wanderers
und/oder Bergsteigers bzw. Expeditionsteilnehmers begreifen und umsetzen.
h) Schließlich wird vorausgesetzt, dass der Teilnehmer das verbleibende Restrisiko als allgemeines
Lebensrisiko akzeptiert.
i) Die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer werden stets unter Einhaltung
und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen
erbracht. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen
der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von
auftretenden Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.
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